Allgemeine Geschäftsbedingungen der CYRINAS Academy

zuletzt geändert am 17.03.2024

Generelles

In diesem Dokument wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet, jedoch ist der Inhalt des Dokuments auf alle Geschlechter gleichermassen anzuwenden.

CYRINAS AG, Türlihof 1b, CH-6414 Oberarth SZ, Schweiz (nachfolgend „CYRINAS Academy“ genannt) bietet Trainings und Mentorings zur beruflichen Weiterbildung an. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an gewerbliche Kunden, also Unternehmen und freiberuflich tätige Personen (nachfolgend „Kunden“ genannt), und dient ausschliesslich deren gewerblichen Zwecken. Vertragspartner können nur in der Schweiz oder dem EU-Raum ansässige Kunden werden. Private Endverbraucher sind vom Angebot ausgeschlossen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der CYRINAS Academy und dem Kunde über die in Kapitel 5 genannten Leistungen (nachfolgend „Leistungen“ oder „Produkte“). Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Mit Vertragsschluss werden diese AGB integraler Vertragsbestandteil.

Individuelle oder abweichende vertragliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Vertragssprache ist Deutsch. Die Korrespondenz ist in Deutsch oder Englisch zu halten. Die Unterrichtssprache ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Die Korrespondenz in Textform kann via elektronischer Kommunikation (via E-Mail oder via von der CYRINAS Academy bereitgestellten IT-Systemen) erfolgen. Wenn die CYRINAS Academy nach eigenem Ermessen auf eine geeignete Schriftform mit eigenhändigen oder qualifizierten elektronischen Signaturen besteht, ist die gewählte Schriftform für den Kunden verbindlich.

Vertragsschluss

Mit der Bestellung einer Leistung bietet der Kunde der CYRINAS Academy den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung dieses Angebots durch die CYRINAS Academy zustande („Auftragsbestätigung“). Sofern der Kunde mehrere Leistungen in einem Angebot zusammengefasst hat, kommt mit der Auftragsbestätigung für jede Leistung ein separater Vertrag zustande. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss seitens des Kunden besteht nicht.

Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag kann – je nach gewählter Leistung – mit unbestimmter oder mit bestimmte Laufzeit geschlossen werden.

Kündigung nach initialem Vertragsschluss

Der initiale Vertragsschluss ist der Zugang der Auftragsbestätigung der CYRINAS Academy beim Kunde. Beide Vertragsparteien haben nach initialem Vertragsschluss ein Kündigungsrecht wie folgt:

Sofern noch keine Nutzung der Leistung erfolgt ist (z.B. Training gestartet), kann der Kunde den abgeschlossenen Vertrag innerhalb zwei Wochen seit initialem Vertragsschluss durch schriftliche Mitteilung an CYRINAS Academy ohne Angabe eines Grundes, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kostenfolgen kündigen. CYRINAS Academy wird den Eingang der Kündigung in Textform (z.B. via E-Mail) bestätigen. Eine bereits erbrachte Zahlung des Kunden wird CYRINAS Academy unverzüglich rückvergüten.

Kündigt der Kunde den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt, schuldet er die volle Vergütung bis zum Ende der Vertragslaufzeit unabhängig vom Kündigungsgrund.

CYRINAS Academy kann einen abgeschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen seit initialem Vertragsschluss mit einer Frist von einem Werktag durch Mitteilung in Textform (z.B. via E-Mail) an den Kunde kündigen. Im Falle einer Kündigung durch CYRINAS Academy ist der Kunde verpflichtet, alle bereits genutzten Leistungen vollständig zu vergüten.

Das Recht der Vertragsparteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

Vertrag mit bestimmter Laufzeit

Ein Vertrag mit bestimmter Laufzeit endet zum Ende der definierten Laufzeit, jedoch frühstens, wenn die Leistung aus diesem Vertrag vollständig erbracht und vergütet wurde.

Ein Vertrag mit bestimmter Laufzeit kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der bestimmten Laufzeit gekündigt werden.

Auch im Falle einer Kündigung schuldet die CYRINAS Academy die Leistung bis zum Ende der bestimmten Laufzeit, sofern die Leistung nicht bereits vorher vollständig erbracht wurde; der Kunde schuldet die Vergütung bis zum Ende der bestimmten Laufzeit. Das Recht der Vertragsparteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

Vertrag mit Mindestlaufzeit

Beide Vertragsparteien können einen Vertrag mit einer definierten Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Tag zum Ende der Mindestlaufzeit durch Mitteilung in Textform (z.B. via E-Mail) oder über ein von der CYRINAS Academy bereitgestelltes IT-System kündigen. Das Recht der Vertragsparteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

Wenn keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der der Vertrag zum Ende der Mindestlaufzeit stillschweigend auf unbestimmte Zeit und wird damit zu einem Vertrag auf unbestimmte Zeit nach Ziffer 3.4.

Ein Vertrag mit Mindestlaufzeit kann, je nach Vereinbarung, für die gesamte Mindestlaufzeit im Voraus oder in Intervallen (siehe Ziffer 3.4) bezahlt werden.

Vertrag auf unbestimmte Zeit

Ein Vertrag auf unbestimmte Zeit ist in Intervalle aufgeteilt. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Dauer eines Intervall einen Monat bezogen auf jenen Monat im Jahr, in welchem das Intervall beginnt (im Zweifelsfall 30 Tage).

Der Kunde schuldet die Vergütung für ein Intervall jeweils zum Beginn des Intervalls. Die CYRINAS Academy erbringt die Leistung während des Intervalls.

Beide Vertragsparteien können einen Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer Frist von einem Tag zum Ende eines Intervalls durch Mitteilung in Textform (z.B. via E-Mail) oder über ein von der CYRINAS Academy bereitgestelltes IT-System kündigen. Das Recht der Vertragsparteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

Ausserordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien haben das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für die CYRINAS Academy u.a. vor, wenn

  1. der Kunde oder ein von ihm benannter Teilnehmer seine Pflichten gemäss dieses Vertrags verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Zugang einer schriftlichen Abmahnung beseitigt;
  2. ein Gesetz oder eine behördliche Auflage die Leistungserbringung der CYRINAS Academy gegenüber dem Kunde oder den von ihm benannten Teilnehmern verbietet oder wesentlich einschränkt;
  3. eine Sanktion der Schweizerischen Eidgenossenschaft, des UN Sicherheitsrates, der USA oder eines anderen Staates, in welchem die CYRINAS Academy tätig ist, die Leistungserbringung der CYRINAS Academy gegenüber dem Kunde oder den von ihm benannten Teilnehmern verbietet oder wesentlich einschränkt;
  4. Der Teilnehmer oder der Kunde eine Straftat begeht.

Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Rechnungsstellung

Die CYRINAS Academy stellt die Rechnung an die in der Bestellung angegebenen Adresse. Sofern der Kunde eine abweichende Rechnungsadresse angegeben hat, stellt die CYRINAS Academy die Rechnung an die diese Rechnungsadresse.

Zahlungsfrist

Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss, sofern in der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist ausgewiesen ist.

FFür wiederkehrende Zahlungen ist die Zahlung spätestens mit Beginn des jeweils vergüteten Intervalls fällig.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt auch ohne Mahnung Zahlungsverzug ein. Die CYRINAS Academy behält sich vor Mahngebühren und Verzugszinsen zu verlangen.

Leistungsvorbehalt

Die CYRINAS Academy ist berechtigt, den Zugang zur Leistung zurück zu behalten bis der Kunde diese vollständig bezahlt hat.

Preisanpassung für Verträge mit unbestimmter Laufzeit

Die CYRINAS Academy kann die Preise für Verträge auf unbestimmte Zeit (siehe Ziffer 3.4) durch Mitteilung in Textform (z.B. via E-Mail) an den Kunde jederzeit mit einem Vorlauf von drei Monaten anpassen.

Kündigt der Kunde den Vertrag nicht bis zur Fälligkeit der ersten Zahlung zum neuen Preis, so gilt der neue Preis als verbindlich vereinbart.

Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit kann die CYRINAS Academy diese Mitteilung auch bereits während der Mindestlaufzeit versenden, wobei der neue Preis frühstens nach Ablauf der Mindestlaufzeit in Kraft treten kann.

Arten der Leistung

Dauer, Preis, Währung, Trainingsziel, Sprache, Inhalt, Zielgruppe, Voraussetzungen und Details über die Durchführung ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Die Trainingsunterlagen sind im Preis inbegriffen. Eventuelle zusätzlich empfohlene Literatur, Werkzeuge, Hardware, Software, Software Komponenten oder sonstige Leistungen muss der Teilnehmer selber beschaffen.

on-demand Training

Ein on-demand Training besteht aus Trainingsmaterial, welches CYRINAS Academy den Teilnehmern über ein IT System bereitstellt. Der Teilnehmer bestimmt individuell wann er das Training abrufen und durchführen will.

Ein Vertrag für ein on-demand Training hat, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Die Mindestlaufzeit beginnt, wenn der Teilnehmer das Training startet (Start-Knopf im IT-System der CYRINAS Academy) oder spätestens drei Monate nach Vertragsschluss.

Derzeit erlaubt die CYRINAS Academy drei Zahlungsvarianten für on-demand Trainings, sofern nicht anders vereinbart:

  1. Die Zahlung erfolgt von Beginn an in monatlichen Intervallen (siehe Ziffer 3.4). Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre = 24 Intervalle. Diese Variante ist in der Regel als „pro Monat“ bzw. „per month“ oder „monatlich“ bzw. „monthly“ ausgewiesen. Im Falle einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit wird der Vertrag zum dann gültigen Intervall-Preis fortgesetzt. Der monatliche Intervall-Preis multipliziert mit 24 ist der Listenpreis. Sofern für andere Zahlungsarten Rabatte angegeben werden, beziehen sich diese auf den Listenpreis.
  2. Die Zahlung erfolgt von Beginn an in jährlichen Intervallen (siehe Ziffer 3.4). Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre = 2 Intervalle. Diese Variante ist in der Regel als „pro Jahr“ bzw. „per year“ oder „jährlich“ bzw. „yearly“ ausgewiesen. Im Falle einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit wird der Vertrag zum dann gültigen Intervall-Preis fortgesetzt.
  3. Die Zahlung erfolgt vor Beginn des Trainings im Voraus durch eine Einmalzahlung für die gesamte Mindestlaufzeit. Danach erfolgt die Zahlung in Intervallen. Diese Variante ist in der Regel als „einmalig“ bzw. „one-time“ ausgewiesen. Im Falle einer Verlängerung wird der Vertrag zum dann gültigen Intervall-Preis fortgesetzt. In dieser Variante kann der Intervall-Preis vom regulären Intervall-Preis (aus (a)) abweichen und ist separat ausgewiesen.

Live Training

Bei einem Live Training vermittelt ein Trainer vor Ort oder über eine Video-Konferenz die Trainingsinhalte an die Teilnehmer. Zudem kann der Trainer den Teilnehmern Trainingsmaterial zum Selbststudium zur Verfügung stellen.

Sollte ein Training die notwendige Mindestteilnehmerzahl, welche der Leistungsbeschreibung zu entnehmen ist, nicht erreichen, behält sich die CYRINAS Academy das Recht vor, das Training ersatzlos ausfallen zu lassen, oder auf einen anderen Termin zu verlegen. Die Teilnehmer werden zum frühest möglichen Zeitpunkt schriftlich hiervon informiert. Dem Kunde steht in diesem Fall ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit voller Rückerstattung der bezahlten Vergütung – gegebenenfalls abzüglich des Werts bereits ausgehändigter Trainingsmaterialien – zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden oder des Teilnehmers aus diesem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

Derzeit erlaubt die CYRINAS Academy für Live Trainings die Zahlung des vollen Preises im Voraus.

Mentoring

Bei einem Mentoring berät ein Mentor vor Ort oder über eine Video-Konferenz den Teilnehmer in individuellen Fragestellungen im Rahmen des Themengebiets des Mentorings. Zudem kann der Mentor den Teilnehmern weitergehendes Material zur Verfügung stellen.

Sofern nicht anders vereinbart findet ein Mentoring in einer Gruppe statt, welche aus Teilnehmern aus unterschiedlichen Unternehmen bestehen kann. Alle Informationen, welche ein Teilnehmer mit dem Mentor oder der Gruppe teilt, darf die CYRINAS Academy als öffentliche Informationen betrachten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die CYRINAS Academy haftet nur im Rahmen explizit abgeschlossener Vertraulichkeitsvereinbarungen. Nur die Mentoring Variante „Confidential Group“ erlaubt Vertraulichkeitsvereinbarungen abzuschliessen.

Derzeit erlaubt die CYRINAS Academy für Mentorings die Zahlung in monatlichen Intervallen. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr = 12 Intervalle. Der Vertrag endet automatisch nach der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der monatliche Intervall-Preis multipliziert mit 12 ist der Listenpreis. Sofern für andere Zahlungsarten Rabatte angegeben werden, beziehen sich diese auf den Listenpreis.

Live Q&A

Beim Live Q&A (live questions and answers) beantwortet ein Trainer über eine Video-Konferenz (Session) die Fragen der Teilnehmer. Ein Teilnehmer kann Fragen vorab einreichen oder im direkten Gespräch mit dem Trainer stellen. Zudem kann der Trainer den Teilnehmern weitergehendes Material zur Verfügung stellen.

Sofern nicht anders vereinbart findet eine Live Q&A Session in einer Gruppe statt, welche aus Teilnehmern aus unterschiedlichen Unternehmen bestehen kann. Alle Informationen, welche ein Teilnehmer mit dem Trainer oder der Gruppe teilt, darf die CYRINAS Academy als öffentliche Informationen betrachten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die CYRINAS Academy haftet nur im Rahmen explizit abgeschlossener Vertraulichkeitsvereinbarungen. Für das Live Q&A ist kein Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung vorgesehen.

Ein Live Q&A (ein Stück) kann nur in Verbindung mit einem on-demand Training (ein Stück) gebucht werden. Nur der Teilnehmer, welchem das Training zugewiesen ist, darf am Live Q&A teilnehmen.

Der Teilnehmer darf maximal einmal pro Woche an einer Live Q&A Session teilnehmen. Pro Jahr darf der Teilnehmer an bis zu 48 Live Q&A Sessions teilnehmen.

Derzeit erlaubt die CYRINAS Academy zwei Zahlungsvarianten für Live Q&A sofern nicht anders vereinbart:

  1. Die Zahlung erfolgt vor Beginn des Live Q&A im Voraus durch eine Einmalzahlung für die gesamte Laufzeit. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr. Die Laufzeit beginnt, wenn der Teilnehmer das zugehörige Training startet (Start-Knopf im IT-System der CYRINAS Academy) oder spätestens drei Monate nach Vertragsschluss. Der Vertrag endet automatisch nach der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  2. Die Zahlung erfolgt von Beginn an in monatlichen Intervallen und der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit (siehe Ziffer 3.4). Diese Variante ist in der Regel als „pro Monat“ bzw. „per month“ oder „monatlich“ bzw. „monthly“ ausgewiesen.

Verfügbarkeit der Leistung

IT-Systeme der CYRINAS Academy

Die Systemverfügbarkeit für alle IT-Systeme der CYRINAS Academy – darunter das on-demand Training sowie live Trainings und Mentorings über eine Video-Konferenz – beträgt 99% im Durchschnitt eines Kalenderjahres, ohne Berücksichtigung geplanter Unterbrüche. Geplante Unterbrüche (z.B. infolge von Wartungsarbeiten) werden durch die CYRINAS Academy 10 Tage im Voraus via E-Mail angekündigt.

Für die mangelhafte Verfügbarkeit der IT-Systeme haftet die CYRINAS Academy nur insoweit sie den Ausfall zu verantworten hat. Im Falle höherer Gewalt oder im Falle von Straftaten gegen die CYRINAS Academy haftet die CYRINAS Academy nur im Rahmen der gesetzlichen Pflichten. Eine Haftung darüber hinaus ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Verfügbarkeit der Live Trainings

Sollte der Trainer infolge besonderer Umstände wie z.B. Krankheit kurzfristig ausfallen, wird die CYRINAS Academy einen Ersatztermin nennen. Sollte dieser Termin für den Kunde unpassend sein, steht ihm ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit voller Rückerstattung der bezahlten Vergütung zu.

Teilnehmer

Zuweisung eines Trainings

Nach Vertragsschluss kann der Kunde das Training einer Person („Teilnehmer“) zuweisen, welche das Training absolvieren soll.

Der Kunde kann ein Training durch Mitteilung an CYRINAS Academy via E-Mail an education@cyrinas-training.com oder über ein IT-System, welches die CYRINAS Academy zur Verfügung stellt, zuweisen.

Der Kunde darf vor dem Start eines Trainings das Training einem anderen Teilnehmer zuweisen. Die Zuweisung kann nach Start eines Trainings nicht mehr geändert werden.

Im Falle eines Live Trainings muss die endgültige Zuweisung der CYRINAS Academy vor dem Start des Trainings zugehen. Weisst der Kunde ein Live Training nicht rechtzeitig einem Teilnehmer zu, so verfällt der Anspruch auf Teilnahme am Training ohne Rückerstattung der Vergütung.

Ausfall eines Teilnehmers

Fällt ein Teilnehmer eines Live Trainings aus besonderen Gründen wie Krankheit, besondere psychische Belastungssituationen (z.B. Todesfall eines Angehörigen) oder rechtlich zwingende Verpflichtungen aus, dann darf der Teilnehmer alle verpassten Trainingsinhalte zu einem späteren Zeitpunkt in einem vergleichbaren Training nachholen, sofern freie Plätze in einem solchen Training verfügbar sind. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer nur einen Teil der Trainingsinhalte verpasst. Kann CYRINAS Academy keinen Ersatz anbieten werden die Trainingsgebühren anteilig – wenn der Teilnehmer das gesamte Training verpasst, vollständig – zurück erstattet.

Fachliche und Technische Voraussetzungen

Fachliche Voraussetzungen

Sollten für das Training Vorkenntnisse notwendig sein, trägt der Kunde die Verantwortung, dass der gemeldete Teilnehmer über diese Vorkenntnisse verfügt. Die Vorkenntnisse sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Technische Voraussetzungen

Die technischen Voraussetzungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Kunde ist selbst für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Leistung verantwortlich.

Änderung der Trainingsinhalte

Die CYRINAS Academy ist bestrebt die Trainingsinhalte stets auf einem aktuellen Stand zu halten und ist dadurch berechtigt die Inhalte eines Trainings jederzeit, auch nach Vertragsschluss und während der Nutzungsdauer durch den Kunde, zu ändern. Die CYRINAS Academy ändert Inhalte u.a. um aktuelle fachliche oder technische Entwicklungen zu berücksichtigen, Sicherheitslücken zu schliessen, gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zu entsprechen und didaktische Optimierungen vorzunehmen. Diese Auflistung ist nicht abschliessend.

Sofern CYRINAS Academy Inhalte entfernt, wird CYRINAS Academy

  1. bei on-demand Trainings innerhalb von zwei Monaten, bzw.
  2. bei Live Trainings vor Ablauf des vereinbarten Durchführungszeitraums

neue Inhalte in mindestens gleichem Umfang in Übereinstimmung mit der Zielsetzung des Trainings hinzufügen, sofern dem keine Gesetze oder Sanktionen entgegenstehen.

Urheberrecht und Vertraulichkeit

Alle Trainingsinhalte unterliegen dem Urheberrecht der CYRINAS Academy oder Dritter. Der Kunde und die von ihm benannten Teilnehmer dürfen das Trainingsmaterial nur in der durch die CYRINAS Academy genehmigten Form verwenden, vervielfältigen, verändern und weitergeben. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Teilnehmer von dieser Urheberrechtsklausel Kenntnis haben und diese beachten.

Gewährt CYRINAS Academy einem Teilnehmer Zugang zu Trainingsmaterial, dann ist dieses zur ausschliesslichen Verwendung durch diesen Teilnehmer bestimmt und darf keinen anderen Personen oder technischen Systemen zugänglich gemacht werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Aufzeichnungen (z.B. Video- und Audioaufnahmen) von Trainings, Mentorings und Live Q&A Sessions sind strengstens untersagt.

Die CYRINAS Academy behält sich alle Rechte – insbesondere Urheberrechte und sonstige Schutzrechte – am Trainingsmaterial vor, insbesondere das Trainingsmaterial zu vervielfältigen, zu verändern, mit anderen Materialien zu verbinden, zu konvertieren, in unveränderter oder veränderter Form als Ganzes oder in Teilen zu veröffentlichen oder zu verbreiten, anderen Personen zugänglich zu machen oder vorzuführen, in technische Systeme einzuspeisen (z.B. künstlicher Intelligenz), Lizenzen zu vergeben, zu vermieten und zu veräussern.

Sofern der Kunde oder ein von ihm benannter Teilnehmer diese Rechte verletzt, ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet, mindestens in Höhe des Listenpreises des Trainings oder 5000 CHF, sofern kein Listenpreis existiert. Darüber hinaus wird der Kunde die CYRINAS Academy von allen Kosten freistellen, die der CYRINAS Academy im Zusammenhang mit der Rechteverletzung, deren juristischer Verfolgung oder durch Forderungen Dritter entstehen.

Lizenzen

Zugang zum Trainingsmaterial

Der Zugang zum Trainingsmaterial ist persönlich und nur dem Teilnehmer gestattet dem das Training zugewiesen wurde. Der Zugang ist nicht übertragbar.

on-demand Trainings

Bei einem on-demand Trainings gilt der Zugang während der vereinbarten Laufzeit und endet mit Beendigung des Vertrags. Nach Vertragsende darf der Teilnehmer und der Kunde das Trainingsmaterial eines on-demand Trainings nicht mehr verwenden, mit Ausnahme jenes Trainingsmaterials, für welches in Ziffer 11.2 eine Lizenz erteilt wird.

Live Training

Bei einem Live Training gilt der Zugang während der vereinbarten Dauer des Trainings. Im Rahmen des Live Trainings an den Teilnehmer übergebenes Trainingsmaterial, welches nicht ausdrücklich zurückzugeben ist, darf zeitlich unbegrenzt durch den Teilnehmer genutzt werden und ist nicht an andere Personen übertragbar.

Quellcode

Beispielhafter Quellcode, welcher dem Teilnehmer im Rahmen eines Produktes zugänglich gemacht wird, ist, sofern er keine Kennzeichnung einer Lizenz enthält, durch folgende Lizenz abgedeckt, welche die freie sowie zeitlich und rechtlich unbeschränkte Verwendung gewährt:

Permission is hereby granted, free of charge, to any person obtaining a copy of this software and associated documentation files (the “Software”), to deal in the Software without restriction, including without limitation the rights to use, copy, modify, merge, publish, distribute, sublicense, and/or sell copies of the Software, and to permit persons to whom the Software is furnished to do so.

THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS", WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE, SECURITY, SAFETY, AND NONINFRINGEMENT. IN NO EVENT SHALL THE AUTHORS OR COPYRIGHT HOLDERS BE LIABLE FOR ANY CLAIM, DAMAGES OR OTHER LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, ARISING FROM, OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE OR THE USE OR OTHER DEALINGS IN THE SOFTWARE.

Vorführungen

Personen, die gemäss diesem Vertrag zur Nutzung der Produkte und deren Inhalten berechtigt sind, dürfen die Produkte und Inhalte in begrenztem Umfang anderen Personen, die keinen Nutzungsvertrag haben, vorführen, wenn sie dabei folgende Bedingungen einhalten:

  1. Die Vorführung an sich und der Rahmen, in welcher sie stattfindet, sind legal.
  2. Alle vorgeführten Inhalte aus dem Produkt umfassen innerhalb von 3 Monaten insgesamt maximal 1% der Inhalte und maximal 60 Minuten typische Lernzeit. Diese Begrenzung gilt in Summe für die vorführende Organisation. Diese Begrenzung gilt auch für eine Organisation, die von der Vorführung profitiert, sofern sie aktiv versucht, diese Begrenzung zu umgehen (z.B. ein Veranstalter, der verschiedene Personen oder Organisationen gezielt für die Vorführung verschiedener Inhalte einsetzt, um die Begrenzung zu umgehen).
  3. Das Produkt wird gemäss seinem Zweck vorgeführt. Die Darstellung des Produkts erfolgt wahrheitsgetreu.
  4. Sofern andere Personen am Produkt (z.B. Live Q&A und Mentoring) in einer Weise teilnehmen, sodass die Vorführung deren Rechte verletzen könnte, ist die ausdrückliche Erlaubnis aller teilnehmenden Personen erforderlich. Wird die Vorführung in irgendeiner Form aufgezeichnet (z.B. Video, Foto, Ton), ist diese Erlaubnis vor der Vorführung schriftlich einzuholen.
  5. Wird die Vorführung in aufgezeichneter Form (z.B. als Video auf einer Video Plattform) veröffentlicht, dann darf maximal 10 Minuten dieser Aufzeichnung unmittelbar aus Inhalten aus dem Produkt bestehen. Schnitte (z.B. Video-Schnitt), Zeitraffer und ähnliche Massnahmen zur Beschleunigung der Vorführung dürfen nicht dazu führen, dass mehr Inhalte vorgeführt werden, als ohne diese Massnahmen erlaubt wären.
  6. Die Vorführung darf nicht unmittelbar durch einen direkten Konkurrenten gesponsert oder in anderer Form begünstigt sein. Die Vorführung darf nicht unmittelbar Werbung für einen direkten Konkurrenten oder dessen Produkte oder Dienstleistungen enthalten. Zur Klarstellung: Neutrale Produktvergleiche ohne Einflussnahme eines Dritten sind erlaubt.

Haftungsbeschränkung

Der Kunde und die Teilnehmer verwenden die im Training erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen auf eigene Gefahr. Die CYRINAS Academy haftet nicht für die Gebrauchstauglichkeit, die Nutzbarkeit für einen bestimmten Zweck, die Sicherheit (im Sinne von „Security“), die funktionale Sicherheit (im Sinne von „Safety“), sowie rechtliche, sachliche und technische Mängelfreiheit der Trainingsinhalte oder der Aussagen der Trainer und Mentoren, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Haftung der CYRINAS Academy für jegliche Schäden ist wo zulässig ausgeschlossen. In jedem Fall ist die finanzielle Haftung der CYRINAS Academy beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden und wo zulässig maximal auf den Preis, welchen der Kunde für das Produkt bezahlt hat. In keinem Fall haftet die CYRINAS Academy für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

Dieselben Haftungsbeschränkungen gelten für die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der CYRINAS Academy.

Sofern der Kunde oder der Teilnehmer einem Dritten unmittelbar oder mittelbar einen Schaden zufügen und dieser Dritte dafür die CYRINAS Academy in Anspruch nimmt, so ist der Kunde verpflichtet, die CYRINAS Academy von allen Ansprüchen des Dritten freizustellen sowie der CYRINAS Academy alle daraus entstehenden Kosten zu ersetzen.

Legales Verhalten

Wahrheitsgetreue Angaben

Der Kunde und der Teilnehmer garantieren, dass alle Angaben, welche sie gegenüber der CYRINAS Academy machen, der Wahrheit, der vollständigen Wahrheit und ausschliesslich der Wahrheit entsprechen. Dies umfasst insbesondere alle Angaben, welche für den Vertragszweck und damit verbundene Überprüfungen (z.B. gemäss gesetzlichen oder behördlichen Auflagen, Sanktionen oder ethischen Gesichtspunkten) erforderlich sind.

Keine Nutzung für Straftaten

Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein bei der CYRINAS Academy erworbenes Wissen nur für nach den Gesetzen und dem allgemeinen Rechtsverständnis der Schweizerischen Eidgenossenschaft legale Zwecke einzusetzen, unabhängig vom Rechtsraum, in welchem er sich aufhält, und unabhängig davon, ob eine offizielle Stelle einen bestimmten Zweck sanktioniert oder duldet. Insbesondere ist es dem Teilnehmer verboten, sich an kriminellen Handlungen (z.B. Cybercrime) direkt oder indirekt zu beteiligen.

Beachtung von Auflagen

Der Kunde und der Teilnehmer sind verpflichtet, Auflagen der CYRINAS Academy und der Schweizer Behörden zu beachten und zu befolgen.

Zertifikate

Nach Abschluss eines Trainings oder nach Bestehen einer Prüfung stellt die CYRINAS Academy dem Teilnehmer ein Zertifikat aus.

Das Zertifikat weist verschiedene Informationen aus, um die Anerkennung der Trainings- bzw. Prüfungsleistung durch Dritte zu vereinfachen. Die Entscheidung über die Anerkennung einer Trainings- bzw. Prüfungsleistung sowie Art und Umfang der Anerkennung liegt ausschliesslich im Ermessen des Dritten. Die CYRINAS Academy gibt keine Garantie dafür ab, ob und in welchem Umfang eine Trainings- bzw. Prüfungsleistung durch einen Dritten anerkannt wird. Dem Teilnehmer und dem Kunden entstehen daraus keine Ansprüche gegen die CYRINAS Academy.

Wenn der Teilnehmer gegen diesen Vertrag oder die jeweilige Prüfungsordnung verstösst, ist die CYRINAS Academy berechtigt ein Zertifikat – auch nachträglich – abzuerkennen. Wenn der Kunde gegen diesen Vertrag verstösst, ist die CYRINAS Academy berechtigt allen Teilnehmern, die für diesen Kunde tätig sind oder tätig waren, die Zertifikate abzuerkennen. Dem Teilnehmer und dem Kunde entstehen daraus keine Ansprüche gegenüber der CYRINAS Academy.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Die CYRINAS Academy verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Teilnehmer in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung der CYRINAS Academy. Mit Abschluss eines Vertrags stimmt der Kunde dieser zu, und zwar auch im Namen der von ihm benannten Teilnehmer. Der Kunde stellt sicher, dass die Teilnehmer vor der Zuweisung des Trainings davon Kenntnis genommen, und ebenfalls zugestimmt haben. Dies ist erforderlich, weil der Kunde eine Liste der Teilnehmer an die CYRINAS Academy übermittelt, welche personenbezogene Daten der Teilnehmer enthält.

Die CYRINAS Academy darf alle personenbezogenen Daten, welche der Kunde oder ein Teilnehmer der CYRINAS Academy zur Verfügung stellt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung und der gesetzlichen Vorschriften verarbeiten.

Mit der Teilnahme an einem Live Training stimmt der Teilnehmer zu, dass im Rahmen des Trainings Bild- und/oder Tonaufnahmen gemacht werden, welche die CYRINAS Academy nach eigenem Ermessen verwenden, bearbeiten und veröffentlichen darf. Das gesetzliche Widerspruchsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt.

Mit der Teilnahme oder Nutzung eines Produkts stimmt der Teilnehmer zu, dass die CYRINAS Academy in diesem Rahmen sowohl anonymisierte als auch personenbezogene Daten speichert und verarbeitet, um die IT Systeme der CYRINAS Academy zu schützen, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen zu überwachen, den Trainingsfortschritt jedes Teilnehmers zu dokumentieren, die Trainingserfahrung aller Teilnehmer zu optimieren, Prüfungen abzunehmen und Zertifikate auszustellen. Bei digitalen Produkten holt die CYRINAS Academy die explizite Zustimmung jedes Teilnehmers zur Datenschutzerklärung ein. Stimmt der Teilnehmer dieser Speicherung und Verarbeitung nicht zu bzw. widerspricht zu einem späteren Zeitpunkt, dann kann er das Produkt nicht bzw. nicht mehr nutzen. Sofern die CYRINAS Academy Änderungen an der Datenschutzerklärung vornimmt, muss der Teilnehmer bei der nächsten Anmeldung im Produkt der neuen Datenschutzerklärung zustimmen, bevor er das Produkt weiter nutzen kann.

Lehnt der Kunde die Datenschutzerklärung ab oder widerspricht später der Verarbeitung seiner Daten oder der Daten der Teilnehmer, dann können er und alle von ihm benannten Teilnehmer das Produkt ab diesem Zeitpunkt nicht bzw. nicht mehr nutzen. Eine Rückvergütung des Produkts ist ausgeschlossen da davon ausgegangen wird, dass der Kunde und die von ihm benannten Teilnehmer das Produkt inklusive der Unterlagen bereits genutzt haben und die CYRINAS Academy damit die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht hat.

Sofern der CYRINAS Academy durch den späteren Widerspruch eines Kunden oder Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet.

Inhalte der Teilnehmer und Kunden

Verfasst ein Teilnehmer bzw. Kunde („Verfasser“) im Rahmen der Produkte oder der Kommunikation mit der CYRINAS Academy eigene Inhalte (user-generated content), so räumt der Verfasser der CYRINAS Academy ein unentgeltliches Nutzungsrecht im vom Verfasser beabsichtigen Kontext ein. In den folgenden Ziffern sind typische Kontexte für diese Inhalte aufgeführt, wobei die Aufzählung nicht abschliessend ist. Die CYRINAS Academy darf Inhalte stets nach Treu und Glauben gemäss der wahrscheinlichen Intention des Verfassers nutzen.

Service Anliegen

Kontaktiert der Teilnehmer bzw. Kunde die Service Dienste der CYRINAS Academy so darf die CYRINAS Academy die Inhalte aus dieser Korrespondenz, unabhängig von deren Form (z.B. Textform, Grafik, mündlich, Video), nutzen, speichern, übertragen, vervielfältigen, verändern, mit anderen Materialien verbinden, konvertieren, sowie Dritten zugänglich machen, um das Anliegen bearbeiten und für alle Beteiligten (auch Dritte) zufriedenstellend lösen zu können. Darüber hinaus darf die CYRINAS Academy anonymisierte Auszüge aus den Inhalten oder daraus abgeleitete Inhalte für interne Zwecke (z.B. zur Verbesserung der Service Qualität) unbegrenzt speichern und nutzen. Die originalen Inhalte des Verfassers wird CYRINAS Academy nach der Sensitivität der Inhalte angemessener Frist löschen.

Fragen und andere Inhalte

Stellt ein Verfasser Fragen oder überträgt andere Inhalte an die CYRINAS Academy und/oder deren Trainer und Mentoren so darf die CYRINAS Academy diese Inhalte, unabhängig von deren Form (z.B. Textform, Grafik, mündlich, Video), nutzen, speichern, übertragen, vervielfältigen, verändern, mit anderen Materialien verbinden, konvertieren, sowie Dritten zugänglich machen (insbesondere auch anderen Teilnehmern einer Mentoring Gruppe), wiedergeben, vorführen und in eigenen IT-Systemen und IT-Systemen Dritter verarbeiten, um nach Treu und Glauben den Zweck des Verfasser (z.B. die Fragen zu beantworten) und mindestens den Zweck des jeweiligen Produktes (z.B. alle Mentees einer Mentoring Gruppe zu unterrichten) zu erfüllen.

Typische Szenarien sind (die Liste ist beispielhaft und nicht abschliessend):

Verbesserungsvorschläge und Meldung von Fehlern

Reicht ein Verfasser einen Verbesserungsvorschlag bei der CYRINAS Academy ein oder weisst die CYRINAS Academy auf Fehler hin, so räumt der Verfasser der CYRINAS Academy ein unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, unbeschränktes, weltweites und unwiderrufliches Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein, sodass die CYRINAS Academy diese Inhalte ohne direkte oder spätere Kostenfolge in ihre aktuellen und zukünftigen Produkte und Dienstleistungen integrieren kann. Der Verfasser räumt der CYRINAS Academy unentgeltlich und unwiderruflich alle dafür erforderlichen Rechte aus dem Urheberrecht und sonstige Schutzrechte sowie Rechte an Erfindungen ein und tritt jegliche Rechte, welche die CYRINAS Academy zur Verteidigung dieser Rechte gegenüber Dritten benötigt, an die CYRINAS Academy ab.

Zur Klarstellung: Der Verfasser bleibt Urheber und behält alle ihm daraus entstehenden Rechte an den Inhalten, einschliesslich der Rechte, die Inhalte selbst für beliebige Zwecke zu nutzen. Er gewährt der CYRINAS Academy lediglich die oben beschriebenen Rechte an den Inhalten, welche erforderlich sind, damit die CYRINAS Academy diese Inhalte für Verbesserungen und Fehlerbehebungen nutzen kann.

Ordentliche Nutzung der technischen Dienste

Die CYRINAS Academy stellt dem Kunde und den Teilnehmern („Nutzer“) technische Dienste (z.B. die Trainingsplattform für on-demand Trainings oder Video-Konferenzen) zur Verfügung.

Die Nutzer dürfen diese technischen Dienste nur für die Zwecke und in dem Umfang nutzen, wie die CYRINAS Academy ihnen diese zur Verfügung gestellt hat. Jede Nutzung abseits dieser Zwecke und abseits dieses Umfangs, auch wenn sie technisch möglich ist, ist ausdrücklich verboten.

Die Nutzer müssen die Rechte Dritter und jene der CYRINAS Academy respektieren, insbesondere hinsichtlich Datenschutz und Urheberrecht. Die Nutzer dürfen Dritten und der CYRINAS Academy keinen Schaden zufügen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

Die Nutzer dürfen andere Personen und Organisationen nicht bedrohen, beleidigen, belästigen, betrügen, verleumden, schikanieren, irreführende oder falsche Informationen über diese verbreiten, oder fremde Identitäten annehmen.

Die Nutzer dürfen die technischen Dienste der CYRINAS Academy nicht missbrauchen, stören, beschädigen oder unterbrechen. Insbesondere dürfen die Nutzer keine

Die Nutzer dürfen die technischen Dienste der CYRINAS Academy nicht kopieren, dekompilieren, zurückentwickeln (Reengineering), vervielfältigen, zugänglich machen, oder anderweitig die Urheber- und Schutzrechte der CYRINAS Academy verletzen.

Die Nutzer dürfen keine Dritten zu oben verbotenen Handlungen motivieren oder anstiften oder solche Handlungen begünstigen.

Sicherheitslücken, Sicherheitsanalysen und Bug Bounty

Jede Person, die Sicherheitslücken in den technischen Diensten oder organisatorischen Prozessen der CYRINAS Academy entdeckt, ist verpflichtet diese Sicherheitslücken unverzüglich auf einem sicheren Kanal an den Sicherheitsverantwortlichen der CYRINAS Academy zu übermitteln und darüber hinaus geheim zu halten. Das Kontaktformular auf der Website der CYRINAS Academy steht als sicherer Kommunikationskanal zur Verfügung:
https://www.cyrinas-training.com/app/contact-us

Die Person darf die Sicherheitslücke weder nutzen – auch nicht zu Testzwecken – noch Informationen über diese weitergeben – mit Ausnahme an den Sicherheitsverantwortlichen der CYRINAS Academy – oder veröffentlichen.

Die CYRINAS Academy wird eine Person, die eine Sicherheitslücke zufällig oder in guter Absicht findet und gemäss den beiden vorherigen Absätzen korrekt handelt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor Rechtsverfolgung schützen.

Die CYRINAS Academy kann Sicherheitsforscher beauftragen, ihre Systeme zu analysieren. Für diese gelten die Bedingungen der individuellen Verträge oder die Bedingungen eines von der CYRINAS Academy genutzten Bug Bounty Programms. Wer Interesse daran hat, die CYRINAS Academy in guter Absicht auf Sicherheitslücken zu prüfen, darf sich an den Sicherheitsverantwortlichen der CYRINAS Academy wenden.

Die CYRINAS Academy behält sich vor, alle Personen und Organisationen, die gegen die Bedingungen in diesem Kapitel verstossen, mit allen legalen Mitteln zu verfolgen. Diese Personen und Organisationen sind mindestens gemäss diesem Vertrag verpflichtet, der CYRINAS Academy und geschädigten Dritten alle direkt und indirekt entstanden Kosten zu ersetzen.

Kulanz

Sofern CYRINAS Academy im Einzelfall von einer dieser Regeln abweicht, handelt es sich hierbei immer um eine Einzelfallentscheidung, aus welcher nicht auf zukünftige Entscheidungen geschlossen werden kann und kein Anspruch auf eine vergleichbare Behandlung entsteht.

Individuelle Preisgestaltung

Die CYRINAS Academy legt die Preise bedarfsorientiert und nach dem wirtschaftlichen Nutzen des Kunden individuell fest. Dies stellt keine Diskriminierung dar und es entsteht daraus keinen Rechtsanspruch auf vergleichbare Preise oder Preisnachlässe.

Widerrufsrecht

In manchen Rechtsräumen steht dem Kunde unabhängig von der Rechtswahl dieses Vertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nur sofern der Kunde ein gesetzliches Widerrufsrecht hat, gilt für ihn die folgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CYRINAS AG, Türlihof 1b, CH-6414 Oberarth SZ, Schweiz, widerruf@cyrinas-training.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das von Ihnen angegebene Bankkonto, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Sie müssen digitale Inhalte, welche wir Ihnen im Rahmen des widerrufenen Vertrags übermittelt haben, unverzüglich nach Absendung Ihres Widerrufs von allen Ihren Datenträgern, Ihren Netzwerk-Speichern und Ihren Cloud-Speichern löschen. Jegliche von uns eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen sofort mit der Absendung Ihres Widerrufs.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Änderung dieser Bestimmungen

Die CYRINAS Academy behält sich das Recht vor die AGB jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die bei Vertragsabschluss publizierten AGB.

Die CYRINAS Academy kann die AGB für Verträge auf unbestimmte Zeit (siehe Ziffer 3.4) durch Mitteilung in Textform (z.B. via E-Mail) an den Kunde jederzeit mit einem Vorlauf von drei Monaten anpassen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht bis zum Start jenes Intervalls, ab welchem die neuen AGB gelten sollen, so gelten die neuen AGB als verbindlich vereinbart und der Vertrag wird unter Einbeziehung der neuen AGB lückenlos fortgesetzt.

Die aktuell gültigen Bestimmungen können jederzeit unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://www.cyrinas-training.com/terms

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, dann ist die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht betroffen. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Für diesen Vertrag gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der CYRINAS AG.